AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eisenberger Gastronomie Service GmbH

§ 1 Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen der Eisenberger Gastronomie Service GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitigen widersprechenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Zustimmung und nicht durch Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung durch unser Unternehmen Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen stets der Schriftform.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die umseitigen Angebote stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von zubereiteten Speisen dar. Mit Eingang der Angebotsbestätigung bei uns, gilt der Vertrag als zustande gekommen.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Vertrag kann entsprechend des wöchentlichen Speiseplanes der Eisenberger Service GmbH vom Auftraggeber bezüglich Verköstigungsleistung präzisiert werden. Sollte die Bestellung die Verköstigung eines Kindes zum Inhalt haben, so gelten die gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner.

a) Die Bestellung eines Mittagsmenüessens muss spätestens bis 12.oo Uhr des Vortages, an dem geliefert werden soll, bei uns eingehen. Aktualisierungen können noch bis 8.oo Uhr am Liefertag erfolgen .‘

b) Für Bestellungen in Schulen hat die Bestellung bis spätestens 12.oo Uhr am Vortag des Liefertermins zu erfolgen. Aktualisierungen im Krankheitsfall können noch bis 8.00 Uhr am Liefertag erfolgen.

In denSchulen liegen entsprechende Listen zur Teilnahme an der Verpflegung aus. Wir bemühen uns zwar später eingehende Bestellungen zu berücksichtigen, ein Rechtsanspruch auf Ausführung der Bestellung besteht dann jedoch nicht mehr. Sofern das bestellte Menü nicht verfügbar ist, weil unser Unternehmen von unserem Lieferanten mit einem dazugehörigen Produkt ohne eigenes Verschulden nicht beliefert worden ist, kann die Eisenberger Gastronomie Service GmbH vom Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzlieferung anbieten. Zudem sind durch unser umfangreiches Sortiment Änderungen in der Zusammenstellung der Gerichte möglich. Aus diesem Grunde behalten wir uns den Austausch gegen gleichwertige Waren vor.

§ 3 Stornierungen
Die Stornierung spezifizierter Bestellungen ist jederzeit, spätestens jedoch binnen
der unter § 2 a) bis c) genannten Aktualisierungsfristen möglich.

Auch hier bemühen wir uns spätere Stornierungen zu berücksichtigen.

Sollte allerdings eine Berücksichtigung nicht mehr möglich sein und die Lieferung dennoch erfolgen, besteht seitens der Eisenberger Gastronomie Service GmbH der Anspruch auf Leistungsvergütung fort.

Sollte eine Abbestellung nicht mehr berücksichtigt werden können, kann das Essen in den Kindertagesstätten und Schulen in der Zeit von 11.oo bis 13.oo Uhr abgeholt werden.

Für Menükunden erfolgt die Lieferung an die Bestelladresse.

§ 4 Lieferung
Die Lieferung der Speisen erfolgt durch Mitarbeiter unseres Unternehmens an die angegebene Lieferadresse.

Die Mittagsmenüs werden zu den separat zu vereinbarenden Zeiten an unsere Kunden geliefert.

Die Belieferung der Schulen erfolgt bis 11.00 Uhr. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Schlechtwettereinbrüchen, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, Verkehrsunfall des sie beliefernden Fahrzeuges verlängern sich die Lieferzeiten.

Wir sind dann um eine zeitnahe Auslieferung bemüht.

Besonderheiten, die den Auslieferungsort betreffen, wie Baustellen, versteckt gelegene Grundstückseinfahrten, sind bei der Bestellung anzugeben


§ 5 Mängelanzeige
Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter anzuzeigen.

Anderweitige Mängel sind der Eisenberger Gastronomie Service GmbH unverzüglich telefonisch / persönlich / per Fax unter Hinterlassung einer Telefonnummer anzuzeigen.

Dabei gelten unerhebliche Abweichungen der beschriebenen von der gelieferten Ware als technisch bedingt und nicht als Mangel.

Bei persönlich oder telefonisch angezeigten Mängel wird sofort besprochen, ob das bemängelte Produkt bis zur Abholung aufzubewahren ist.

Sollte die Mängelanzeige per Fax erfolgen, melden wir uns umgehend telefonisch beim Kunden und behalten uns die Vorgehensweise wie bei persönlicher oder telefonischer Mängelanzeige vor.

Die gelieferten Speisen sind zum sofortigen Verzehr nach Lieferung bestimmt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Essenlieferung bis zum Verzehr ordnungsgemäß gelagert wird.

§ 6 Gewährleistung
Bei berechtigter Mängelanzeige wird das Entgelt für das gelieferte Produkt nicht erhoben. Sollte der Mängel nachweislich durch unsachgerechte Lagerung bis zum Verzehr erfolgt sein, besteht kein Gewährleistungsanspruch seitens des Kunden.

§ 7 Thermoporten / Wärmebehälter / Ausstattungsgegenstände
Die Thermoporten und Styroporbehälter, in denen das Essen geliefert wird, verbleiben im Eigentum der Eisenberger Gastronomie Service GmbH. Diese verbleiben, sofern der Kunde dies wünscht bis zum nächsten Liefertag beim Kunden und werden durch den Mitarbeiter der das Essen des nächsten Tages liefert wieder mitgenommen.

Der Kunde haftet für Schäden und Verlust der Thermoporten und Styroporbehälter, solange sie sich in seinem Besitz befinden.

Sollte der Kunde dies nicht wünschen, gibt er die Thermoporte bzw. den Styroporbehälter sofort an den ausliefernden Mitarbeiter zurück.

Der Kunde haftet für daran entstehenden Schaden / Verlust solange er den Warmhaltebehälter in seinem Besitz hat.

Schäden daran sind unverzüglich mitzuteilen.

Nach Beendigung der Essenbelieferung sind die Warmhaltebehälter am letzten Liefertag zurückzugeben.

Gegenstände, die im Rahmen eines Partyservices zur Verfügung gestellt worden sind, verbleiben ebenfalls im Eigentum der Eisenberger Gastronomie Service GmbH. Für Schäden daran haftet der Kunde, solange er sie im Besitz hat. Sie sind am nächsten Werktag gesäubert in den Geschäftsräumen der Eisenberger Gastronomie Service GmbH, Jenaer Straße 32 a. in 07607 Eisenberg abzugeben, sofern keine Abholung durch unser Unternehmen vereinbart wurde.

Eventuelle Schäden sind dem entgegennehmenden Mitarbeiter unaufgefordert anzuzeigen.

§ 8 Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung der Lieferungen an die Kindereinrichtungen und Schulen erfolgt für den zurückliegenden Kalendermonat. Die Abrechnung von Partyservice-Leistungen erfolgt nach erfolgter Lieferung. Die Abrechnung gegenüber den Menükunden erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarung, entweder wöchentlich oder monatlich.

Die Rechnungen sind sieben Tage nach Erhalt zahlbar. Sofern sich Unstimmigkeiten ergeben sollten, setzt sich der Kunde umgehend mit den Mitarbeitern unserer Buchhaltung telefonisch in Verbindung. Sollte die Rechnung nicht binnen einer Woche ab Erhalt reklamiert worden sein, gilt sie als anerkannt.

Sofern der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages länger als 14 Tage in Verzug sein sollte, werden wir eine Mahnung versenden.

Bei fortdauernden bzw. teilweisem Zahlungsverzug erfolgen zwei weitere Mahnungen. Die erste Zahlungserinnerung beinhaltet die  Rückbuchungsgebühren von 5€.  Die erste Mahnung und der damit verbundenen Mahngebühr beträgt 5€.  Die mit der zweiten und letzten Mahnung verbundene Mahngebühr beträgt 10 Euro.

Sollten Sie innerhalb der gesetzten Nachfristen nicht zahlen, steht es uns frei, die Angelegenheit unseren Rechtsanwälten zur Bearbeitung zu übergeben. Wir behalten uns vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug bzw. unvollständigen Zahlungen die Essenlieferung für den Kunden bzw. dessen Kind einzustellen und diese erst wieder aufzunehmen, wenn sämtliche ausstehenden Forderungen beglichen sind und auch dann nur gegen Vorkasse.

Es besteht die Möglichkeit am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Kosten die für Rückbuchungen, die durch die Bekanntgabe falscher Kontodaten oder mangelnder Deckung, somit durch ein Verschulden des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollte eine Lastschriften nicht eingezogen werden können,

erfolgt automatisch die Umstellung auf Vorkasse.

Gleiches gilt für Kosten für Nachforschungsaufträge zur Anschriftenermittlung, sofern der Kunde eventuelle Personenstands- oder Anschriftenänderungen nicht rechtzeitig mitteilt. Alle Veränderungen / Ergänzungen zu den persönlichen Daten entsprechend der Versorgungsvereinbarung sind uns zwingend immer schriftlich einzureichen. Dabei ist auf eine ordnungsgemäße Unterzeichnung der Information zu achten.

§ 9  Onlinebestellungen
Der Auftragnehmer stellt für die wöchentlichen Vertragsspezifizierungen ein Online- Bestellsystem zur Verfügung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sein Onlinebestellsystem zu jeder Zeit sowohl optisch als auch technisch anzupassen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sein Onlinebestellsystem zum Teil oder ganz abzuschalten, sofern technische oder organisatorische Gründe hierzu bestehen.

Der Auftraggeber verwendet bei der Benutzung des Onlinebestellsystems  einen technisch aktuellen Browser. Für die Weitergabe, sichere Nutzung und Verwahrung der ihm ausgehändigten Zugangsdaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

Bei der Benutzung des Onlinebestellsystems können Kosten von Drittanbietern entstehen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, z.B. bei Ihrem Internetprovider

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die IP-Adresse des Auftraggebers im Moment der Vertragsanbahnung und bei jeder Bestellung zu abrechnungstechnischen Zwecken zu speichern.

§ 10    Datenschutz
Die Adresse und die Bankdaten werden zur Bearbeitung des zustande gekommenen Vertrages gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.

Sie werden also vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Von uns beauftragte Rechtsanwälte oder lnkassounternehmen gelten nicht als Dritte in diesem Sinne.

§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Stadtroda sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich — rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 12 Schlussbestimmungen
Nebenabreden und Ergänzungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Eisenberger Gastronomie Service GmbH nicht sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Klauseln soll gelten, was dem gewollten Zweck im legitimen Sinne am nächsten kommt.

Jenaer Straße 32a
07607 Eisenberg


Tel. 03 66 91/ 4 67 44

info@eisenberg-mittag.de

ÖFFNUNGSZEITEN

für Speisesaal

MONTAG - FREITAG

11 Uhr - 13 Uhr

 

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